QUICK-INFO: DAS WICHTIGSTE ZUR EPF
In 3 Minuten Bescheid wissen: Verschaffen Sie sich einen Überblick. Zahlen, Daten & Fakten zur EPF! Haben Sie über die hier aufgeführten Fragen und Antworten hinaus weiteren Informationsbedarf, dann kontaktieren Sie uns bitte per Email: Kontakt

Fragen zur EPF-Mitgliedschaft:

Was ist die EPF für ein Verband?
Wie kann ich Mitglied in der EPF werden?
Welche Leistungen erhalten Mitglieder?
Was ist mit nebenberuflichen Journalisten?
Muss ich Veröffentlichungen nachweisen?
Welche Mitglieder hat die EPF?
Mitgliedsbeitrag und Jahresmarke?
Fragen zum Presseausweis:

Die Gültigkeit des Ausweises läuft ab?
Gibt es amtliche Presseausweise?
Warum brauche ich einen Presseausweis?
Ist EPF-Ausweis ein echter Presseausweis?
Kostenlos parken mit dem Presseschild?
Vorteile mit dem Presseausweis?
Journalistische Tätigkeit bestätigen, wieso?

Was ist die EPF für ein Verband?
Die European Press Federation (EPF) wurde von erfahrenen Presseprofis, Journalisten und Branchenexperten gegründet und entwickelte sich rasch zu einer mitgliederstarken Interessen- und Berufsvertretung. Der Verband fördert journalistische Tätigkeiten und pflegt internationale Beziehungen innerhalb der Presse- und Medienbranche. Die EPF versteht sich als ideeller Berufsverband und international arbeitende, unparteiische und nichttarifliche Interessenvertretung, welche berufliche, rechtliche und soziale Interessen u. a. von Autoren, PR-Verantwortlichen, Pressefotografen, Repräsentanten der Presse (Medienschaffende) und Journalisten gegenüber Dritten vertritt. Dies gilt sowohl für angestellteals auch für frei- und nebenberuflich tätige Journalisten.

Die European Press Federation e.V. wurde als Lobbyisten Vertreter der Medienschaffenden und insbesondere der nebenberuflichen Journalisten vom Generalsekretariat in das Register der Interessenvertreter der Europäischen Kommission eingetragen. Registrier-ID: 61351933698-09  https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin

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Wie kann ich Mitglied in der EPF werden?
Sie können die Anmeldung in wenigen Augenblicken direkt online vornehmen. Klicken Sie den Button 'Zur Anmeldung', alle weiteren Schritte können Sie dann dem Online-Mitgliedsantrag entnehmen. Sie wollen die Anmeldung auf dem Postwege vornehmen? Kein Problem! Klicken Sie dazu ebenfalls den Button 'Zur Anmeldung' und dann auf ‚Anmelden per Post’. Danach nur noch den Antrag ausdrucken, Ihre Daten angeben und den Antrag zur EPF senden, das war´s. Ausdrucken, ausfüllen, abschicken. Fertig!

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Welche Leistungen und Vorteile erhalte ich als Mitglied?
Die EPF entwickelt u. a. eigene Presseportale, Redaktions-Datenbanken, Empfehlungen zur Existenzgründung, Berufsmodelle, & Vertragsformulare. Vielfältige Beratungsleistungen, Arbeitsmaterial, Jobangebote, die Ausgabe von Presseausweisen, Onlinepräsenzen, eine PDF-Bibliothek, Fachliteratur, Medienversorgung u.v.m. runden das Serviceangebot ab. Die EPF versteht sich als Innovator und Ideengeber für Medienschaffende. Eine Mitgliedschaft bedeutet auch: kraftvolle Interessenvertretung, umfassender Service, starke Netzwerke. Das know how, womit Sie Ihre journalistischen Leistungen noch erfolgreicher vermarkten erhalten Sie von der EPF.


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Sind nebenberufliche Journalisten bei der EPF gerne gesehen?
Selbstverständlich! Leisten doch nebenberuflich tätige Journalisten oft eine genauso wertvolle Arbeit, wie ihre hauptberuflichen Kollegen. Eine nebenberufliche journalistische Tätigkeit liegt zudem im Interesse der Öffentlichkeit, denn diese interessiert sich nicht für das berufliche Umfeld eines Journalisten, sondern einzig für das Ergebnis. Und darauf kommt es an. Auch wenn hauptberufliche Journalisten aus Gründen des Wettbewerbs Teilzeit-Journalisten nicht sehr gerne sehen: Warum sollten engagierte Newcomer sich nicht einen Zweitverdienst durch eine seriöse redaktionelle Tätigkeit aufbauen?


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Muss ich Veröffentlichungen nachweisen?
Die EPF besteht nicht wie andere Verbände darauf, einen als diskriminierend empfundenen Nachweis über die eigene journalistische Tätigkeit vorzulegen. Grund: Es gibt eine Reihe von journalistischen Tätigkeiten, bei denen es überhaupt nicht auf eine Veröffentlichung ankommt. Sie könnten beispielsweise auch im Zuge von Recherchen anderen Journalisten zuarbeiten und wären somit trotzdem journalistisch tätig. Nur in (begründeten) Zweifelsfällen würde die EPF auf einen Nachweis bisheriger Veröffentlichungen bestehen. Auf dem Mitgliedsantrag müssten Sie allerdings rechtsverbindlich erklären, journalistisch tätig zu sein. Das verpflichtet Sie allerdings nicht z. B. einen Bericht zu veröffentlichen.


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Wie ist das mit dem Mitgliedsbeitrag und der Jahresmarke?
Das PKW-Presseschild wird jedes Jahr mit einer neuen Jahresmarke/Verlängerung versehen. Der Presseausweis wird grundsätzlich jedes Jahr neu ausgestellt. Dieser Service ist im Rahmen des Mitgliedsbeitrages (4 Euro im Monat/48 Euro pro Jahr) enthalten. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie Mitglied bei der EPF werden, wird nur der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag für das laufende Jahr berechnet (Beispiel: bei Mitgliedsbeginn im April, werden nur die Monate April bis Dezember berechnet). Die bei Zahlung anfallenden Transaktionskosten z. B. für PayPal-Gebühren übernimmt die EPF.


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Welche Mitglieder hat die EPF?
Mitglieder der EPF sind u. a. haupt- und nebenberuflich tätige Medienschaffende. Kommunikationsfachleute und Journalisten. Doch bei der European Press Federation finden sich nicht nur Mitglieder mit viel Berufserfahrung, sondern auch viele engagierte Newcomer. Hierzu gehören Redakteure, (freiberufliche) Pressefotografen und Wortjournalisten, Autoren, Verleger, Regisseure, Kameraleute, Pressesprecher, Filmkritiker und Hörfunkreporter. Zusätzlich wird die European Press Federation von Mitgliedern unterstützt, die als Inhaber bzw. leitende Angestellte von TV-Produktion, Nachrichten- und Presseagenturen, Hörfunkanbietern und Redaktionsbüros aus den Bereichen Wort, Bild, Ton und Internet fungieren


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Was passiert, wenn die Gültigkeit des Ausweises abläuft?
Verbunden mit der Aufrechterhaltung bzw. jährlichen Verlängerung Ihrer Mitgliedschaft ist die Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das Folgejahr. In diesem Zusammenhang wird jedes Jahr im November/Dezember der neue, dann für das Folgejahr gültige Presseausweis versendet. Der Ausweis ist nur gültig mit der aktuellen Jahreszahl, das PKW-Presseschild hingegen mit einer speziellen Verlängerungsmarke.


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Gibt es amtliche Presseausweise?
In den meisten Ländern ist das Pressewesen nicht staatlich reguliert. Darum werden Presseausweise u. a. von Berufsverbänden, Gewerkschaften oder Presseagenturen ausgestellt – und nicht von staatlichen Stellen oder Behörden. 'Behördlich anerkannte' oder ‚amtliche’ Presseausweise sind eine Legende. Einige Berufsverbände verweisen gerne darauf, amtlich anerkannte Presseausweise auszustellen. Doch nicht nur Branchenkenner wissen: Es gibt in Deutschland wie in den meisten anderen (europäischen) Ländern weder amtliche noch staatliche Presseausweise. Die Bezeichnung 'amtlicher Presseausweis' ist schlichtweg irreführend.


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Warum brauche ich einen Presseausweis?
Der Presseausweis ist ein 'Werkzeug' für Ihre journalistische Tätigkeit. Dieses Werkzeug legitimiert Sie als registrierten Repräsentanten der Presse und verhilft Ihnen z. B. bei Behörden, Ihre Tätigkeit als Journalist oder Recherchejournalist professioneller ausüben zu können. Der Besitz eines Presseausweises ist kein Garant dafür, als guter Journalist zu gelten, denn über die wirkliche Qualifikation sagt ein Presseausweis nichts aus. Der Ausweis dokumentiert nur, dass der Inhaber offiziell journalistisch tätig ist - egal in welcher Form.


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Warum ist der EPF-Ausweis ein echter Presseausweis?
Die EPF ist berechtigt, Presseausweise auszustellen, denn Presseausweise werden von offiziell registrierten Journalisten- und Presseverbänden ausgestellt - wozu auch die EPF gehört. Alle Dokumente der European Press Federation sind mit einer Ident-Nummer versehen, registriert und tragen zudem das international gültige Pressesiegel. Das offizielle PKW-Presseschild ist nur in Verbindung mit einem Presseausweis gültig. Das PKW-Schild besitzt Felder, in denen die Jahres- bzw. Verlängerungsmarken oder der aktuelle Gültigkeitsstempel für das laufende Kalenderjahr angebracht werden. Die Nummer des Presseausweises ist mit eingetragen.

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Kann ich mit dem PKW-Presseschild kostenlos parken?
Das kostenlose Parken ist für Journalisten eher die Regel als die Ausnahme, denn mittlerweile räumen viele Städte gegenüber den Medienvertretern Vorzüge ein, wenn auch nur stillschweigend. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Medienaufnahmen und Reportagen über Städte sind eine kostenlose Promotion und kurbeln den Tourismus an. Daher wird bei ‚Presseleuten’ gerne großzügig eine Ausnahme gemacht, wenn es um das Thema Parken in der Innenstadt geht. Bei Journalisten wird ein Knöllchen gerne mal zurückgehalten, wenn im PKW ein offizielles Presseschild liegt. Das PKW-Presseschild soll in erster Linie die Arbeit erleichtern (z. B. freie Durchfahrt bei Absperrungen zwecks Berichterstattung). Auch Veranstalter gewähren die kostenfreie Nutzung von Sonderparkplätzen. Damit kommen Pressevertreter in den Genuss bevorzugter Parkplätze. Trotz PKW-Presseschild ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten, das Schild darf nur bei Fahrten angebracht werden, die der journalistischen Tätigkeit unmittelbar dienen.


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Erhalte ich mit dem Presseausweis geldwerte Vorteile?
Wer weiß schon so genau, ob ein positiver redaktioneller Bericht mit vorab gewährten Presserabatten zusammen hängt? Ein Blick in die Presse-Landschaft genügt, um eindeutig zu erkennen: mit objektiver Berichterstattung hat vieles davon nichts mehr zu tun. Inhaber von Presseausweisen können jedoch eine Reihe von anderweitigen Vergünstigungen bekommen. So gibt es zahlreiche Firmen, die Presserabatte gewähren. Eine bindende oder gar rechtliche Verpflichtung dafür besteht jedoch nicht.


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Ich soll bestätigen, journalistisch tätig zu sein - wieso?
Ihre Anmeldung setzt voraus journalistisch tätig zu sein - egal ob neben- oder hauptberuflich. Dazu wird von Ihnen verlangt, sich als journalistisch tätig zu erklären. Wenn Sie eine Messe besuchen und dort neueste Trends recherchieren, können Sie dies ja durchaus in der Absicht tun, anschließend darüber zu schreiben. Auch wenn später nichts daraus werden sollte, waren Sie bereits journalistisch tätig. Wie viele Artikel (selbst jene von den Profis!) bleiben in der Schublade und werden niemals gelesen bzw. veröffentlicht? Falls Sie gefragt werden, ob und für welche Medien Sie arbeiten, können Sie guten Gewissens und wahrheitsgemäß antworten, dass Sie z. B. als freiberuflicher Recherchejournalist Ihrer Arbeit nachgehen.


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Werden nebenberufliche Journalisten anerkannt?
Von wem anerkannt? Von Behörden, Veranstaltern, Unternehmen, Organisationen? Ob Sie nebenberuflich oder hauptberuflich journalistisch arbeiten, ist es gleichgültig. Entscheidend ist die Qualität Ihrer Arbeit. Über die Qualität Ihrer Arbeit werden Sie 'anerkannt'. Unabhängig davon gibt es keinerlei Zwang journalistische Arbeiten zu produzieren. Sie können ähnliche Vorzüge genießen, welche hauptberuflich tätigen Pressevertretern gerne eingeräumt werden. Der Zugang zu publizistischen Berufen ist für alle Bürger frei (zumindest in demokratischen Ländern). Tipp: die Tätigkeit eines Journalisten kann jederzeit auch ohne spezielle Ausbildung ausgeübt werden, denn eine journalistische Tätigkeit lässt sich natürlich auch autodidaktisch aneignen. Gleiches gilt auch für Fotoreporter oder Bildagenten.


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